AGB/ Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für EmsLaRa-Dein Lastenrad für Emsdetten- ein ehrenamtliches Projekt mit freundlicher Unterstützung der Kolpingsfamilie Emsdetten e.V. und der Radwanderfreunde Münsterland e.V.

  • Vorwort
  • Allgemeines
  • Benutzerregeln
  • Haftung
  • Kontakt

Vorwort
„EmsLaRa-Dein Lastenrad für Emsdetten“ ist ein kostenloses Angebot welches keine kommerzielle Zwecke verfolgt. Der Anbieter will Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen/ fördern/dafür werben und stellt deshalb jedem Mitglied der mitmachenden Vereine die Ihm zur Verfügung gestellten Lastenräder zur Ausleihe bereit. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit den „EmsLaRas“ umzugehen, damit diese solange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe eines Lastenfahrrades (im weiteren „Fahrrad“) über den eingetragenen Verein mit dem Namen Kolpingsfamilie Emsdetten e.V. Registereintrag 7 VR 899 (im Weitereren als „Anbieterin“ bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen, Mitglieder der mitmachenden/koopererierenden Vereine (im Weiteren als „NutzerIn“ bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze der Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
  • Auch bei gültiger Registrierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Rades.
  • Mit der erstmaligen Registrierung über die Homepage des Projektes „EmsLaRa – Dein Lastenrad für Emsdetten“ www.EmsRad.de, genannten Fahrrades, erklärt sich der/die NutzerIn mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der/die NutzerIn Eigentumsrechte an den Fahrrädern.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten und Mitgliedschaftsangaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergeben.

Benutzerregeln

  • Die Registrierung als NutzerIn ist kostenlos und erfolgt über die Homepage. Für die erstmalige Nutzung ist die Angabe der Nummer des Personalausweises erforderlich. Für weitere Nutzungen genügt das zugeteilte/gewählte Passwort.
  • Registrierte Nutzer können ein EmsLaRA in der Regel für maximal sechs Tage ausleihen. Über die jeweiligen Standorte der EmsLaRa und die genaue Modalität der Ausleihe informiert die Homepage.
  • Jede/r NutzerIn ist für die Dauer der Ausleihe (von der Abholung bis zur Rückgabe) des Fahrrades für dieses verantwortlich.
  • Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahr- und Verkehrtauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den/die NutzerIn zu prüfen. Dieses beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das Fahrrad wird von der Anbieterin Mitgliedern von mitmachenden Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Die unentgeltliche Weitergabe und erst recht die entgeltliche Weitervermietung an Dritte sind strikt verboten.
  • Der/die NutzerIn ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. §603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) insbesondere die geltende Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist dem/der NutzerIn untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  • Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs immer an einen festen Gegenstand mit Hilfe des ausgehändigten Schlosses anzuketten/-schließen (Laterne, Fahrradständer,…), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Sollte es dennoch gestohlen werden, ist der/die NutzerIn verpflichtet den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen und den Verleiher zu kontaktieren. Der/die NutzerIn ist andernfalls für den Verlustes des Fahrrades verantwortlich.
  • Grundsätzlich sollte jeder Nutzer und jedes mitfahrende Kind einen Helm tragen.

Haftung

  • Die Haftung der Anbieterin in Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
  • Der/die NutzerIn haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der/die NutzerIn auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzieller/potenuielle) NutzerIn glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.) dann ruf uns bitte an oder schreib uns eine Mail (Kontakte siehe Homepage).
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Entleihe und zwar auch nicht bei ursprünglich bestätigter Entleihzusage.